| Untertunnelung | Trassenführung | Bauweise | Betroffene | Betroffene | Eigentumsverhältnisse | Gutachten |
| Trassenführung in Tunnellage Der Tunnel läge im Sumpfgebiet und quer zur Fliessrichtung von Grundwasserströmen und Fliessgewässern. Es ist zu erwarten, dass aus Kostengründen keine Gebirgsbauweise, sondern eine offene Bauweise zur Anwendung käme. Dies hätte eine Entfernung des gesamten Bewuchses zur Folge, Abtragung des kontaminierten Aufschüttungsmaterials aus der früheren Zinkhütte und Aushub auf 6 m unter Geländeoberfläche. >> Gutachtliche Stellungnahme |
| Bahndamm am Mediterana |
Tunnelbauten
im Grundwasserstrom dürfen nicht zu Aufstauungen vor dem Bauwerk oder
zu Absenkungen des Grundwasserspiegel hinter dem Bauwerk führen, wodurch
die Rechte der Anlieger, die Vegetation oder der Tunnel selbst beeinträchtigt
werden. Dies ist nur mit aufwendigen Abwehrmaßnahmen möglich, die
hohe Dauer-Betriebskosten verursachen.
Gutachtliche Stellungnahme "Geplante Nutzung der Trasse zum Bau eines
Straßentunnels"
Dipl.-Ing. S. Parnow, Nov. 03