| Untertunnelung | Trassenführung | Bauweise | Betroffene | Betroffene | Eigentumsverhältnisse | Gutachten |
| Eigentumsverhältnisse
Das Bahndammgelände ist größtenteils Eigentum der Bahn AG, aber auch von 13 Anlieger-Familien und dem Golfclub. Enteignungen sind wegen fehlender Voraussetzungen für die Enteignung unzulässig. |
| Bahndamm am Golfclub |